19
Juni
Zugangsvermutung von Verwaltungsakten wurde von drei auf vier Tage erhöht
Weil sich die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert haben, wurde die sogenannte "Dreitagesfiktion" auf vier Tage erhöht.
D.h., dass ein Steuerbescheid erst am 4. Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt. Die Einspruchsfrist beginnt mit Ablauf des 4. Tages und dauert einen Monat.
Quelle: Niedersächsische Finanzgericht Newsletter 01/25; Gesetz: Abgabenordnung Fassung 2025
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)