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Aktuelle Allgemein

Werbungskosten Miteigentum
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten stehenden Wohnung.

Wird eine Wohnung alleine von einem Miteigentümer zu beruflichen Zwecken genutzt, kann er Abschreibung und Schuldzinsen nur in Höhe seines Miteigentumsanteils als Werbungskosten in Abzug bringen. Voraussetzung ist, dass das Darlehen zum Erwerb gemeinsam aufgenommen wurde und vom gemeinsamen Konto beglichen wird. So entschieden im Urteilsfall, als Ehegatten eine Wohnung gemeinsam gekauft aber nur für Arbeitnehmertätigkeiten der Frau genutzt haben.

Quelle: BFH-Urteil VI R 41/15, 06.12.2017, Lexinform 0950473

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