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Vorfälligkeitsentschädigung
Berechnungen der Banken - bis zu 20% fehlerhaft

Wer sein Hypothekendarlehen vorzeitig ablöst, muss der Bank fast immer eine Entschädigung zahlen. Zwar hat der Bundesgerichtshof Vorgaben gemacht, wie die Geldhäuser deren Höhe zu berechnen haben. Doch von jeder Regel gibt es Ausnahmen.

In den regelmäßigen ausführlichen Berechnungen wurde immer wieder festgestellt, dass fehlerhafte Bankberechnungen meist falsche Wiederanlagezinsen verwenden (auch diese Berechnungsgrundlage ist vom BGH vorgegeben worden) oder die Sondertilgungen nicht korrekt eingearbeitet werden. Teils berücksichtigen die Geldhäuser auch eine vereinbarte mögliche Tilgungsanhebung während der Zinsbindung nicht, obwohl die Fachwelt fast einhellig davon ausgeht, dass die Rechtsprechung genau das verlangen wird, wenn erst einmal ein solcher Fall vor Gericht landet.

Und solche Fehler sind keineswegs selten: Etwa 20% der überprüften Berechnungen sind nicht korrekt oder sogar grob falsch. Die Zahl ist erschreckend. Durch kostenlose Vorfälligkeitsrechner können Kreditnehmer schnell und unkompliziert selbst überprüfen, ob ihr Banker nicht nur zum eigenen Vorteil, sondern auch fair mit Zahlen umgehen kann.

Einen kostenlosen Vorfälligkeitsrechner finden Sie hier

Vorfälligkeitsrechner

Quelle: Lexinform 33-2017 v. 18.08.2017

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(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)