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Aktuelle Allgemein

Verpflegungsmehr-aufwendungen

Die Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen sollen ab 2020 von 12 EUR auf 14 EUR bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und von 24 EUR auf 28 EUR bei ganztägiger Abwesenheit steigen.

Quelle: Regierungsentwurf des Bundeskabinett zum JStG 2019, 31.07.2019

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)