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Aktuelle Allgemein

Urlaubsanspruch Teilzeit
Teilzeitbeschäftigte haben Urlaub unter den gleichen Voraussetzungen und in entsprechendem Umfang wie die vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Man unterscheidet zwischen Teilzeitlern, die täglich arbeiten oder nur an einigen Tagen pro Woche.

Urlaub bei Teilzeit in 5-Tage-Woche

Arbeitet ein Arbeitnehmer täglich, aber mit einer geringeren als der üblichen Stundenzahl, so gilt für die Berechnung des Urlaubs dieses Arbeitnehmers die gleiche Regelung wie bei Vollzeitbeschäftigten. Da dem Urlaubsrecht immer die tageweise Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung zu eigen ist, führt allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer zwar jeden Tag, aber mit einer geringen Stundenzahl arbeitet, nicht zur Verkürzung seines (nach Tagen gerechneten) Urlaubsanspruchs.

Urlaubsanspruch bei nicht täglicher Teilzeitarbeit

Wird der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hingegen nicht täglich beschäftigt, ist Anzahl der Urlaubstage in dem Verhältnis anzupassen, in dem die tatsächlichen Beschäftigungstage zu den Werktagen des Kalenderjahres stehen.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/haben-teilzeitbeschaeftigte-weniger-urlaub_76_185656.html

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB
(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)