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Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig „klar und rechtzeitig“ dazu auffordern, einen noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und sie vor dem Urlaubsverfall warnen. Wird dies unterlassen und der Urlaub nicht genommen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf finanzielle Kompensation. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt in einem Grundsatzurteil. Es integrierte damit EU-Recht in deutsches Recht (Aktenzeichen 9 AZR 541/15).

Quelle: https://www.humanresourcesmanager.de/news/bag-grundsatzurteil-urlaubsanspruch-verfaellt-nicht-automatisch.htm

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