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Aktuelle Allgemein

Unternehmen müssen Tests anbieten

Arbeitgeber sind seit dem 20.04.2021 grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftige, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber.

Quelle: WWW.bmas.de; 20.04.2021

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)