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Aktuelle Allgemein

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Sie können zusätzlich zum Gehalt, Kinderbetreuungskosten (Kindergarten, Kinderkrippe, Tagesmutter o.ä.) steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Arbeitnehmer auszahlen. Voraussetzung ist, dass diese Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Quelle: §3 Nr. 33 EStG.