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Aktuelle Allgemein

Steuerfalle Kurzarbeit

Kurzarbeitergeldist zwar grundsätzlich steuerfrei, erhöht aber ggf. den persönlichen 
Steuersatz. Dies kann zu Steuernachzahlungen führen!
Arbeitgeber sollten Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen.

Quelle: §32b EStG

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)