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Aktuelle Allgemein

Steuerermäßigung für Handwerker- leistungen

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist.

Im Streitfall bestehe indes eine 'enge sachliche Verzahnung' zwischen den statischen Berechnungen und den folgenden 'unstreitig erbrachten Handwerkerleistungen'.

Quelle: FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 01.10.2019 zum Urteil   1 K 1384/19 vom 04.07.2019 (nrkr - BFH-Az.: VI R 29/19)

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