facebook xing

Aktuelle Allgemein

Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen

Von der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 Satz 1 EStG umfasst sind Einnahmen und
Entnahmen unabhängig von der Verwendung des von der Photovoltaikanlage erzeugten
Stroms.
Zu den Einnahmen gehören insbesondere
- die Einspeisevergütung,
- Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z. B. an Mieter,
- Vergütungen für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen,
- Zuschüsse und
- bei der Einnahmenüberschussrechnung vereinnahmte und erstattete Umsatzsteuer.

Quelle: BMF Schreiben vom 17.07.2023

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)