facebook xing

Aktuelle Allgemein

Splittingtarif
Ehe für Alle - Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001!

Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Inkrafttretung 01.08.2001) begründet und nach dem neuen Eheöffnungsgesetz (November 2017) in eine Ehe umgewandelt haben, gilt rückwirkend der Splittingtarif der Zusammenveranlagung.
Dieses gilt seit dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft und auch wenn beide Ehegatten bereits für die Jahre einzeln mit bestandskräftigen Bescheiden veranlagt wurden.
"Das Eheeröffnungsgesetz ist ein außersteuerliches Gesetzt und damit Grundsätzlich geeignet, ein rückwirkendes Ereignis i. S. von §175 (1) S.1 Nr.2 der Abgabenordnung darzustellen, das eine Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden (...) rechtfertige."

Quelle: FG Hamburg Az. 1 K 92/18, LEXInform 34/2018

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB

(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)