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Spekulationsfristen
Verkauf von Immobilien & Co. Wann Steuern anfallen und wie Sie sie vermeiden!

Es ist schon verlockend, mit dem Verkauf von Immobilien, Münzen, Wein oder anderen Sachwerten Geld zu machen. Seit Jahren steigen die Preise. Vielleicht haben Sie auch schon überlegt, wie Sie davon profitieren können.

Solche privaten Verkäufe können aus Sicht des Finanzamts Spekulationsgeschäfte sein. Das heißt: Die Gewinne sind zu versteuern. Das kennen Sie von Aktien und anderen Wertpapieren.

Allerdings gibt es Fristen, nach denen Verkäufe aus privaten Veräußerungen steuerfrei möglich sind. Die sind je nach Wirtschaftsgut unterschiedlich. Welche Möglichkeiten Sie darüber hinaus haben, Steuern zu sparen, erfahren Sie in unserem neuen Video „Verkauf von Immobilien & Co. - Wann Steuern anfallen und wie Sie sie vermeiden“:

Verkauf von Immobilien & Co.

Haben Sie noch Fragen zum Thema? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

P.S. Wenn Ihnen die Videos auf unserer Webseite gefallen, freuen wir uns über Weiterempfehlungen. Mit einem Klick können Sie die Videos über Xing, Facebook usw. teilen.

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB

(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)