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Aktuelle Allgemein

Schulkosten

Steuerliche Berücksichtigung privater Schulkosten

Sie haben ein schulpflichtiges Kind welches zu einer privaten Schule geht und einen allgemeinbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss anstrebt. Sie erhalten für dieses Kind Kindergeld oder können den Kinderfreibetrag beanspruchen. Dann können Sie nun 30% der Kosten, maximal 5000€ als Sonderausgaben geltend machen. Diese gilt auch für Schulen in der EU, wenn sie die Voraussetzung erfüllen.

Quelle: Mandanten Rundschreiben vom Oktober 2019

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)