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Aktuelle Allgemein

Rückführung des Solidaritätszuschlages

Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogrammes im Rahmen der Wiedervereinigung eingeführt.

Zu Gunsten niedrigerer und mittlerer Einkommen soll der Solidaritäts- zuschlag zurückgeführt werden, sodass rund 90 Prozent aller Zahler vollständig entlastet werden.

Quelle: Lexinform Ausgabe 34/2019 vom 23.08.2019

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