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Aktuelle Allgemein

Praxistipp: Gastronomie
Zur Dokumentation nicht verkäuflicher Lebensmittel empfiehlt sich die Führung eines "Schwundbuches" beispielsweise bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, Brechen von Eiswaffeln, Verderben von Lebensmitteln oder Verlust bei der Bierleitungsreinigung etc.

Bei einer Betriebsprüfung vergleicht das Finanzamt die Einnahmen mit den Ausgaben für Lebensmittel und bei Unstimmigkeiten kommt es zu Hinzuschätzungen. Die Führung eines Schwundbuches mit Angabe von Datum und Menge der Lebensmittel soll dem entgegen wirken.

Quelle: H.a.a.S. GmbH Seminar und Vortrag A.S. III/2016

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB
(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)