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Aktuelle Allgemein

Pfändungsfreigrenze
Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangs­voll­stre­ckung. Allerdings gibt es eine Pfändungsfreigrenze. Diese legt die maximale Höhe fest, bis zu der das Arbeitseinkommen eines Arbeitnehmers gepfändet werden darf. So wird das Existenzminimum der Arbeitnehmer und ihrer engsten Fa­mi­li­en­an­gehö­ri­gen geschützt.
Die Freigrenze wird vom Gesetzgeber zum 1. Juli 2017 auf 1.133,80 Euro monatlich erhöht. Diese Aktualisierung erfolgt alle zwei Jahre und ori­entiert sich an der Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags.

Quelle: Bakanntmachung des BMJV vom 07.April 2017 (BGBl. I S. 750)

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