facebook xing

Aktuelle Allgemein

Pauschbeträge für Verpflegungsmehr-aufwendungen und Übernachtungskosten

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten fürberuflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024 bekannt gegeben.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/ Lohnsteuer/2023-11-21-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)