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Aktuelle Allgemein

Neue Sachbezugswerte

Ab dem 01.01.2027 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der Bundesrat hat am 16.10.2026 zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Dadurch steigt der Monatswert für Verpflegung auf 355 € und der Wert für die Unterkunft auf 289 €. Diese Werte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherzentrale angepasst.

Quelle: BR-Drucks. 503/26, BR-Drucks. 503/26 (Beschluss) Fundstelle(n): NWB NAAAK-25778 https://datenbank.nwb.de/Dokument/1103700/?wherefrom=Livefeed

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