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Okt.
Neue Sachbezugswerte
Ab dem 01.01.2027 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der Bundesrat hat am 16.10.2026 zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Dadurch steigt der Monatswert für Verpflegung auf 355 € und der Wert für die Unterkunft auf 289 €. Diese Werte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherzentrale angepasst.
Quelle: BR-Drucks. 503/26, BR-Drucks. 503/26 (Beschluss) Fundstelle(n): NWB NAAAK-25778 https://datenbank.nwb.de/Dokument/1103700/?wherefrom=Livefeed
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