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Aktuelle Allgemein

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird 2022 (vorbehaltlich einer Neuregelung durch die neue Bundesregierung) in zwei Schritten auf 10,45 Euro brutto erhöht:

  • 01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
  • 01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro

Erhöhter Stundenlohn: Bleibt der Minijob ein Minijob?

Da der Mindeststundenlohn zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben wird, müssen Arbeitgeber bei Minijobs prüfen, ob die gesetzliche Verdienstgrenze von maximal 450 Euro monatlich in der jeweiligen Beschäftigung oder bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach wie vor nicht überschritten wird. 

Gegebenenfalls wird nämlich eine Personalanpassung nötig. Denn auch 2022 müssen Arbeitgeber wieder doppelt aufpassen: Die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber mit Mindestlohn liegt

  • ab 1. Januar 2022 bei rund 45 Stunden (450 Euro : 9,82 Euro = 45,82 Stunden) und
  • ab 1. Juli 2022 bei rund 43 Stunden (450 Euro : 10,45 Euro = 43,06 Stunden).

Quelle: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/mindestlohn-steigt-2022-weiter-2046998

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)