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Aktuelle Allgemein

Mindestlohn
Die Stundenaufzeichnungen für im Betrieb arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers entfallen ab dem 01.08.2015. Quelle: Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung v. 29.07.2015.
Die Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden nach anderen Gesetzen und Verordnungen bleiben allerdings weiterhin bestehen. Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.