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Aktuelle Allgemein

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Hintergrund der Pflicht ist, dass die Finanzverwaltung einen Überblick über die genutzten Kassensysteme gewinnen möchte. Hierzu gehören Informationen über das Alter, ihre mögliche Vernetzung und die verwendeten technischen Sicherheitseinrichtungen (genannt TSE). Zudem möchte das Finanzamt die Seriennummer der verwendeten Geräte erfahren.

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese bis zum 31.07.2025 beim Finanzamt melden.

Quelle: BMF, Schreiben v. 28.06.2024, IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009, BStBl I 2024, 1063 (2)

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