facebook xing

Aktuelle Allgemein

Liebhabereiwahlrecht

Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen & Blockheizkraftwerken

„Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 02. Juni 2021 ... eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen. Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte.“

Ob Ihre Anlage betroffen ist und welche Vor- bzw. Nachteile sich daraus ergeben können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Quelle: BMF vom 02.06.2021, IV C 6 - S 2240/19/10006 :006, 2021/0627224 Bayrisches Landesamt für Steuern, Merkblatt: Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen & Blockheizkraftwerke

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)