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Aktuelle Allgemein

Krankheitsbedingte Aufwendungen
Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine krankheitsbedingten Aufwendungen selbst, um von seiner Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, können diese weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Berücksichtigungsfähig sind in diesem Zusammenhang nur Kosten, denen der Steuerpflichtige sich nicht entziehen kann. Im genannten Fall liegt jedoch ein Erstattungsanspruch vor, auf den der Versicherte verzichtet.

(FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2017 - 11 K 11327/16; Revision zugelassen)

Quelle: NWB Datenbank vom 16.06.2017

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