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Aktuelle Allgemein

Kraftstoffkosten
Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kraftstoffkosten bei der Anwendung der 1 % Regelung

Trägt ein Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung (für Privatfahrten) einzelne Kosten, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung.
Die vorteilsmindernde Berücksichtigung kommt allerdings nur in Betracht, wenn die geltend gemachten Aufwendungen im Einzelnen umfassend dargelegt und nachgewiesen werden.

Quelle: BFH vom 30.11.2016 VI R 2/15 (Veröffentlicht am 16.02.2017)

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