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Kleinbetragsrechnungen
Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen

Am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II) zugestimmt.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz II hebt der Gesetzgeber die Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 € auf 250 € an.
Damit soll ein Vereinfachungseffekt bei den Barumsätzen erzielt werden.

Quelle:http://blog.handelsblatt.com/steuerboard

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