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Aktuelle Allgemein

Kindergeld Masterstudium
Kindergeld für ein berufsbegleitendes Masterstudium!

Kindergeldtechnisch endet das erste Studium nicht unbedingt mit einem Bachelor-Abschluss, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Entscheidend seien vielmehr das angestrebte Berufsziel und ob der erste Abschluss ein integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsganges ist.

Quelle: BFH Urteil vom 03.09.2015 - VI R 9/15, EStG § 32 Abs.4 Satz 1

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(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)