facebook xing

Aktuelle Allgemein

Kinderbonus 2022

Mit dem Entlastungspaket 2 haben Bundestag und Bundesrat einem einmaligen Kinderbonus in Höhe von Euro 100,00 zugestimmt. Anspruch auf diesen Einmalbonus besteht für jedes Kind, für das auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Zahlung erfolgt automatisch ab Juli 2022 über die Familienkasse und wird, wie in der Vergangenheit, auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastungspaket-zwei-2028052

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)