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Keine steuerliche Förderung für Ersatzneubauten

Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 12.09.2024, 1K 2206/21 entschieden, dass der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses nicht in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau fällt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung ist, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen hergestellt werden.

Quelle: Finanzgericht Köln, Urteil vom 12.09.2024, 1K 2206/21

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)