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Höhere Freigrenze

Höhere Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge: 50 Euro pro Monat ab 2022

Im Prinzip ist es für die Lohnsteuer gleichgültig, ob der Lohn oder das Gehalt als Bargeld ausgezahlt oder in Form von Sachleistungen gewährt wird: Auch Sachlohn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen. Die wichtigste ist die Freigrenze, die § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz festlegt: Sachleistungen bleiben steuerfrei, wenn ihr Wert pro Arbeitnehmer und Monat derzeit maximal 44 Euro erreicht.

Diese Freigrenze steigt zum 01. Januar 2022 auf 50 Euro.

Quelle: https://www.paychex.de/wissenswertes/lohnabrechnung-updates/sachlohn-ab-2022/

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)