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Aktuelle Allgemein

Häusliches Arbeitszimmer
Personenbezogene Ermittlung!

Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen geltend machen kann.
Dies hat der BFH mit zwei Urteilen vom 15.12.2016 VI R 53/12 und VI R 86/13 entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 des EStG zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

Quelle: LEXinform aktuell 2017 vom 03.03.2017, Heft 9

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB
(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)