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Aktuelle Allgemein

Getrennt lebende Ehegatten
Auch langjährig getrennt lebende Ehegatten können zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
In der heutigen Zeit sind auch Formen des räumlich getrennten Zusammenlebens („living apart together“) üblich, was es als glaubhaft erscheinen lässt, dass die Kläger ihre persönliche und geistige Gemeinschaft trotz der räumlichen Trennung aufrechterhalten haben.
Es ist unschädlich, dass die Kläger grundsätzlich getrennt wirtschaften und getrennte Konten führen. Dies ist heutzutage auch bei räumlich zusammen lebenden Eheleuten üblich.

Quelle: NWB 16.03.2017, (FG Münster, Urteil vom 22.02.2017 - 7 K 2441/15 E; Revision nicht zugelassen)

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