facebook xing

Aktuelle Allgemein

Gesetz zur Modernisierung des Personengesell-schaftsrecht

Ab dem 01.01.2024 tritt das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht" kurz "MoPeG" in Kraft.

Es werden dann zwischen rechtsfähigen GbRs und nicht rechtsfähige GbRs unterschieden. Nur die rechtsfähige GbR kann Vermögen besitzen und tritt nach außen auf. Die Rechtsfähigkeit erlangt die GbR dadurch, dass die Gesellschafter gemeinsam am Rechtsverkehr teilnehmen wollen.

Neu ist zudem das Gesellschaftsregister für GbRs. Die Eintragungen sind freiwillig. Je­doch wird für den Großteil der GbRs ein fak­ti­scher Zwang zur Ein­tra­gung be­ste­hen, wes­halb sich diese schon in die­sem Jahr auf die Registrierung vorbereiten sollten.

Ins­be­son­dere für die in der Pra­xis weit ver­brei­tete Im­mo­bi­lien-GbR wird eine Ein­tra­gung im Ge­sell­schafts­re­gis­ter also zwin­gend er­for­der­lich sein.

Für GbRs, die be­reits im Grund­buch, im Han­dels­re­gis­ter, in Ge­sell­schaf­ter­lis­ten oder Ak­ti­en­re­gis­tern usw. als Rechts­in­ha­ber ein­ge­tra­gen sind, eine Art Be­stands­schutz.

Für alle Personengesellschaften gilt ab dem 01.01.2024: Der Anteil am Gewinn und Verlust richtet sich künftig nicht mehr nach Köpfen, sondern nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen.

Quelle: Presse, Handelsblatt

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)