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Aktuelle Allgemein

Geldwäschegesetz
Neufassung des Geldwäschegesetz!

Mit dem, am 26.06.2017 in Kraft getretenen, Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GWG), wurde vielen Berufsgruppen (siehe §2 GwG) neue Pflichten auferlegt.
Neben der Implementierung eines internen Risikomanagement, müssen Unternehmen eine Reihe von Daten erheben, auswerten und vorhalten.
Wenn Sie wissen wollen, ob auch Ihre Berufsgruppe dazu gehört, dann informieren wir Sie gerne darüber.

Quelle: BGBl I S. 1822

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB
(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)