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Aktuelle Allgemein

Fristverlängerungen

Durch die Corona-Krise sind Steuerberater stark mit zusätzlichen Aufgaben - zum Beispiel die Beantragung von Überbrückungshilfen für ihre Mandanten -  belastet. Daher wurden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung im Zuge der Corona-Pandemie gelockert:

Steuererklärung 2019:
• Vom Steuerberater erstellte Steuererklärungen für 2019 dürfen ausnahmsweise bis zum 31.08.2021 abgegeben werden.
• Für Steuerpflichtige ohne Steuerberater gab es keine Verlängerung.

Steuererklärung 2020:
• Steuerpflichtige ohne Steuerberater müssen ihre Steuererklärung 2020 am 31. Oktober 2021 statt Ende Juli abgeben.
• Steuerpflichtige mit Steuerberater haben Zeit bis zum 31. Mai 2022 statt bis Ende Februar 2022.

Quelle: www.steuern.de

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)