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Freiwillige Helfer in Impfzentren

„Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern gilt für all diejenigen, die direkt an der Impfung beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – die Übungsleiterpauschale. Diese Regelung gilt für Einkünfte in den Jahren 2020 und 2021. Die Übungsleiterpauschale lag 2020 bei 2400 Euro, 2021 wurde sie auf 3000 Euro jährlich erhöht. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit steuerfrei.“

Quelle: FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 15.2.2021 (il), NWB Livefeed vom 16.02.2021

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