08
Juni
Erweiterte Meldepflichten für die Lohnsteuer-bescheinigung:
Arbeitgeber sollen ab dem 01.01.2028 gezahlte steuerfreie Reisekosten und Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung, Dienstwagenüberlassungen sowie steuerfreie Arbeitgeber- Leistungen zur Kinderbetreuung an das Finanzamt melden.
Quelle: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/ bmf-referentenentwurf-fuer-ein-jahressteuergesetzes-2026_168_687492.html
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)


