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Aktuelle Allgemein

Erstattung von Telefonkosten für ein Betriebshandy

Der BFH stellt klar, dass die Erstattung der Telefonkosten nur steuerfrei ist, soweit diese auf die Nutzung der betrieblichen Geräte des Arbeitgebers entfallen. Beispiel: Der Arbeitnehmer schließt einen Handyvertrag ab und legt die dazugehörige SIM-Karte in ein Betriebshandy ein.

Quelle: BFH Urteil v. 23.11.22, VI R 50/20 , veröffentlicht am 16.02.23

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