facebook xing

Aktuelle Allgemein

Entschädigung
Eine Entschädigung, die dem Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Wird die Erlaubnis erteilt, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, liegen weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch sonstige Einkünfte vor.

Quelle: BFH mit Urteil vom 02.07.2018 (IX R 31/16).

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB

(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)