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Aktuelle Allgemein

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden begründet eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes. Bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ist ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren.
    (Urteil vom BFH vom 05.02.2015, Az. III R9/13)