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Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Das Finanzamt muss in dem Fall verklagt werden, nicht der Arbeitgeber.

Quelle: FG Münster, Beschluss v. 05.09.2023

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