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Energiepreispauschale ist steuerbar!

Das FG Münster hat mit Urteil vom 17.04.2024, 14 K 1425/23 E, Pressemitteilung vom 02.05.2024, entschieden, dass die erhaltene Energiepreispauschale zu den steuerbaren Einkünften zählt.

Der Senat hat die Revision zum BFH zugelassen. Das laufende Verfahren wurde als Musterverfahren angesehen. Ob inzwischen Revision eingelegt wurde, ist derzeit noch nicht bekannt.

Bundesweit haben tausende Einspruch gegen die Besteuerung eingelegt und auf das Verfahren hingewiesen.

Quelle: FG Münster, Urteil v. 17.04.2024, 14 K 1425/23 E

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)