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Aktuelle Allgemein

Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU)

Ab dem 01. Juli 2022 sollte der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Arbeitgeber verpflichtend sein. Der Deutsche Bundestag hat jedoch im Februar 2022 eine Verlängerung der Pilotphase beschlossen, so dass als Starttermin für den verpflichtenden Abruf frühestens der 01.01.2023 in Betracht kommen wird. Bis zum Ende dieses Jahres gelten also nun weiterhin die „gelben“ Scheine.

Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. 03.06.2022

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