19
Dez.
Einführung der Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Für Elektrofahrzeuge die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01. Januar 2028 erworben werden gilt eine neue Abschreibung. Im Jahr der Anschaffung werden 75 % der Anschaffungskosten abgesetzt. Eine zeitanteilige Kürzung ist nicht anzuwenden. Leasingfahrzeuge sind mangels Anschaffung nicht begünstigt.

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)


