facebook xing

Aktuelle Allgemein

EC-Kartenumsätze
Erfassung von EC-Kartenumsätzen in der Kasse:

Es stellt einen formellen Mangel da, wenn EC-Kartenumsätze in ein Kassenbuch eingetragen werden. Im Kassenbuch werden lediglich Barbewegungen erfasst, damit jederzeit ein aktueller Barbestand ersichtlich ist und eine Kassensturzfähigkeit gegeben ist.

Quelle: BMF, Schreiben an den DIHK, den Handelsverband Deutschland sowie den Zentralverband des Deutschen Handwerks v. 29.06.2018 - IV A 4 - S 0316/13/10003-09.

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB
(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)