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Die E-Rechnung kommt

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumchancengesetz zugestimmt.

Unter anderem wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt. Diese Verpflichtung betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (b2b).

Jedoch hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen, sodass weiterhin Papierrechnungen verwendet werden dürfen.

Quelle: BMF Schreiben, 2.10.2023, III C 2 - S 7287 - a/23/10001 :007

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