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Brexit: Wechsel der Rechtsform
Änderungen Umwandlungsgesetz: Rechtsformwechsel nach Brexit!

Im Umwandlungsgesetz werden Umwandlungen der Rechtsformen von inländischen, sowie von grenzüberschreitenden Unternehmen geregelt. Am 10.10.2018 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Umwandlungsgesetzes, anlässlich des bevorstehenden Brexit beschlossen:

Demnach sollen den inländisch ansässigen Unternehmen mit einer britischen Rechtsform (Bsp. „Limited“) einen reibungslosen Rechtsformwechsel ermöglicht werden. Hierfür ist lediglich eine notarielle Beurkundung der Umwandlungspläne erforderlich, bevor der Brexit stattgefunden hat.
Die Änderungen im Handelsregister müssen dann spätestens 2 Jahre danach erfolgt sein.
Diese Umwandlung soll für beide Trennungsmöglichkeiten gelten: Sowohl für den harten Brexit, als auch für ein Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

Quelle: NWB Nachrichten Online vom 12.10.2018 (https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/758608/)

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