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Bonuszahlungen

Pauschale Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

„Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird.“

Quelle: NWB PRO Newsletter vom 27.08.2020, BFH, Urteil v. 6.5.2020 - X R 16/18; veröffentlicht am 27.8.2020

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