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Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäfts-inhabers zulässig

Das hessische Finanzgericht hat eine Klage von zwei Söhnen abgewiesen, die als Miterben den Betrieb nicht weiter fortführten. Für mehrere zurückliegende Jahre wurde hier eine Betriebsprüfung angeordnet, dagegen wollten sich die Erben wehren.

Das Gericht stellte klar, dass eine Betriebsprüfung nach dem Tod des Betriebsinhabers zulässig sei, da die steuerlichen Pflichten mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über gehen.

Quelle: Hessische FG, Urteil v. 10.05.23, 8 K 816/20, veröffentlicht am 31.01.2024

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