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Aktuelle Allgemein

Betriebliches Fahrrad
Überlassung eines betrieblichen Fahrrades

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrades, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des §6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist.

Quelle: §3 Nr. 37 EStG

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB

(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)